Unsere Kontomodelle
Das ist bei jedem Konto dabei
Bargeld abheben
Kontoauszüge abrufen
VR Banking App
OnlineBanking
Kontaktlos bezahlen
Girokonto-Vergleich
| VR-GiroPlus | VR-GiroClassic | VR-GiroOnline | PrimaGiro | |
|---|---|---|---|---|
| Monatliches Kontoführungsentgelt | 10,95 €1 | 4,95 €1 | 3,25 €1 | --2 |
| Vorteile für Sie | ||||
| Kostenlos an rund 14.300 Geldautomaten bundesweit Geld abheben | 0,30 € | 3 | ||
| OnlineBanking und VR Banking App | ||||
| Kontoauszüge auch auf Papier bekommen | 0,50 € | 0,50 € | 2,50 € | |
| girocard (Debitkarte) inklusive | 8,40 € | 8,40 € | ||
| Beleghafte Buchungen | 0,50 € | 2,50 € | ||
| Mehr erfahren | Mehr erfahren | Mehr erfahren | Mehr erfahren |
1 Kontomodell auch als Basiskonto verfügbar
2 Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ist eine Weiterführung als PrimaGiro durch Schul- bzw. Studienbescheinigung möglich.
3 Im Grundpreis sind pro Monat 15 Freiposten (Geschäftsvorfälle, die mit einem 0,00 Euro1 gekennzeichnet sind) enthalten. Für jeden weiteren Geschäftsvorfall berechnen wir 0,25 Euro, wenn diese im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführt werden.
Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG.
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
| VR-GiroPlus | VR-GiroClassic | VR-GiroOnline | |
|---|---|---|---|
| Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) | 9,55 % | 9,55 % | 9,55 % |
| Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) | 14,55 % | 14,55 % | 14,55 % |
| Zinsbelastungsperiode | vierteljährig | vierteljährig | vierteljährig |
Hierbei handelt es sich um ein repräsentatives Beispiel im Sinne des § 6a Abs. 4 PAngV der Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG.
Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz.
Bei einem variablen Sollzins ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am Monatsende ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Folgemonat und dann monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird mit Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer wirksam. Die Erklärung erfolgt binnen eines Monats nach Überprüfung. Diese Erklärung kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.