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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

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    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

    Das passende Konto für Ihr Business

     VR-GiroGeschäftskonto
    Die Konditionen für das VR-GiroGeschäftskonto
    Kontoführung monatlich6,95 €
    Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführt (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.)
    Bargeldein- bzw. Bargeldauszahlung am Schalter
    1,00 €
    Bargeldauszahlung mit Debitkarte am Geldautomaten0,35 €
    Überweisung (Ausführung)
    - beleghafter Auftrag0,75 €
    - bei Erfassung des Auftrages durch unsere Mitarbeitenden1,50 €
    - OnlineBanking / KontoServiceTerminal
    0,25 €
    - Echtzeitüberweisung0,25 €
    - Dauerauftrag pro Ausführung0,35 €
    - Gutschrift einer Überweisung0,35 €
    Lastschrift 
    Lastschrift Einzug /Dauerauftrag pro Ausführung0,35 €
    Lastschrfit Einzug / OnlineBanking pro Ausführung0,25 €
    Lastschrift Einlösung0,35 €
    Scheck 
    Scheck Einzug1,50 €
    Scheck Einlösung0,50 €
    Kontoauszug 
    - elektr. Kontoauszug *0,00 €
    - Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker *1,50 €
    - Kontoauszug per Post (inkl. Porto) *1,25 €
    Dauerauftrag einrichten, ändern 
    - OnlineBanking / KontoServiceTerminal0,00 €
    - Erfassung durch unsere Mitarbeitenden1,50 €
    Karte 
    Ausgabe einer Debitkarte (girocard V Pay) pro Jahr8,40 €
    Ausgabe einer Debitkarte (digitale girocard V Pay) pro Jahr2,00 €

    *Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.

    Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung

     VR-GiroGeschäftskonto
    Abrechnungszyklusvierteljährlich
    Dispokredit
    (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeiten oder eingeräumte, auf 3 Monate befristete Überziehungsmöglichkeiten)
    Variabler Sollzinssatz: ab 8,60 % pro Jahr (bonitätsabhängig)
    Geduldete Überziehung
    (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
    Variabler Sollzinssatz: ab 13,35 % pro Jahr

    Hierbei handelt es sich um ein repräsentatives Beispiel im Sinne des § 6a Abs. 4 PAngV der Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG.
    Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz.

    Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an der Veränderung des Referenzzinssatzes. 
    Referenzzinssatz ist der bei Kontoeröffnung ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig, erstmals am Monatsultimo der Kontoeröffnung und dann monatlich jeweils zum Ultimo, überprüfen.  
    Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,01 % gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszins bleibt somit erhalten. 
    Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten über die Anpassung unterrichten.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei junge Frauen stehen in einer Werkstatt und schauen gemeinsam auf ein Notebook

    OnlineBanking

    OnlineBanking, das genau auf Ihren geschäftlichen Bedarf zugeschnitten ist.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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